Montag, 18.02.2008
Rauchverbot Kommentar
Vermutlich ist den meisten Bürgen gar nicht bewußt, was dieses Thema Rauchverbot in sich birgt. Es geht hier weder um die verletzte Eitelkeit der Nichtraucher und um Gesundheitsschädigung und schon gar nicht darum, ob die Raucher oder Nichtraucher hier obsiegen, ganz abgesehen von der Tatsache, dass sich mittlerweile regelrechte Fraktionen von Raucher und Nichtrauchern gebildet haben, die sich teilweise sehr verhaßt, ich nenne es mal, bekämpfen. Warum im Übrigen diese Angelegenheit eine Ländesache ist, ist mir
zumindest schleierhaft, in anderen Staaten jedenfalls ist es nicht so,
die Politiker haben selbstverständlich eine nicht gerade gute
Argumentation dafür, auf die ich nicht weiter einzugehen vermag. Ich stelle mit diesem Gesetz die Demokratie in Frage. Denn aus welchem Grund werden dem Wirt die Aschenbecher konfisziert? Da er sich nicht an Recht und Gesetz hält? Bei allem Respekt, der Wirt bezahlt die Miete für die Räume bzw. diese befinden sich in dessen Eigentum und er darf in Deutschland nicht einmal mehr selbst entscheiden, ob in den von ihm bezahlten Räumlichkeiten geraucht werden darf oder nicht? Wenn doch die Lobby der Nichtraucher so immens groß ist, dann sollte es doch wohl eher dem Wirt überlasen sein, ob nun im Lokal oder in der Kneipe geraucht oder nicht geraucht wird, denn bei angeblich so vielen Nichtrauchern sollten doch die Nichtraucherkneipen wie Pilze aus dem Boden schiessen, aber doch bitteschön auf freiwilliger Basis und nicht vom Staat deligiert oder ist an diesem Denkansatz irgend etwas nicht richtig? Im Ürigen, gibt es irgendeinen Nichtraucher, die dazu gezwungen wird, in ein Lokal zu gehen, in dem geraucht wird? Dieses Gesetz ist meines Erachtens verfassungswidrig und stellt die demokratischen Grundsätze erheblich in Frage, wie bereits viele andere neue Gesetzesveränderungen auch, welche nicht in diesen Themenkomplex gehören. Die Lobby der Nichtraucher jedenfalls, die dieses Gesetz ihrer selbst Willen unterstützen, sind genau die Bürger, die bei der nächsten Reform oder Änderung auf die Barrikaden gehen, wenn es dann heißt, dass ihre Computer online durchsucht werden oder wenn es dann heißt, dass Führerscheine alle fünf bis sieben Jahre neu überprüft werden und der Inhaber dessen sich einer ständigen regelmäßigrn Prüfung unterziehen muss bzw. einer Höchgeschwindigkeit auf Deutschen Autobahnen auf 130 km/h zu begrenzen. Derjenige, der nichts zu "verheimlichen" hat, sagt auch, dass es ihm egal sei, das Computer durchsucht werden und Emails gelesen werden. Das es jedoch in die Privatsphäre geht, ist ihm dann wohl egal, ebensowenig, wie es ihn nicht interessiert, das mal wieder ein grosses Stück Freiheit mal eben so genommen wurde. Er hat ja schließlich nichts zu verbergen, nicht wahr? Wer einen Smart fährt, den interessiert die Geschwindigkeitsbegrezung wohl auch kaum, nicht wahr? Die Leute sind auf einem widerlichen Ego Tripp und genau das wird der Demokratie zum Verhängnis, obgleich die Politik nicht ganz schuldlos daran ist. Seit der Widervereinigung werden wir von Jahr zu Jahr sozialistischer, die DDR war ja auch ein demokratischer Staat (Deutsche DEMOKRATISCHE Republik) und die SED Nachfolgepartei "Die Linke" ist auch auch schon prächtig auf Erfolgskurs, nicht wahr, liebe Nichtraucher?? Dies alles sind Aspekte, die die Freiheit der Bürger in Deutschland erheblichst einschränken und ich halte dies alles für sehr bedenklich. Da Deutschland im Besonderen auch noch ein Volk von Denonzianten ist, werden diese fiesen Wirte halt einfach angezeigt, die sich nicht an die neue Verordnung halten. Das wissen übrigens auch die Finanzämter, die ja extra für dieses Denonziantentum eine Hotline für das Anzeigen möglicher Steuersünder eingerichtet hat. Jaja, das Volk liebt den Verrat aber haßt den Verräter. Und je nachdem, in welcher Rolle man gerade steckt..., nicht wahr? Und ebenso ergeht es jetzt den armen Wirten, die nun bevormundet werden, wie sie ihre Kneipe zu führen haben. Also, liebe Nichtraucher, der Appell geht ganz klar an Euch, wenn Ihr der Meinung seid, mit dem Rauchergesetz Eure Interessen durchgesetzt zu haben, dann hat Euer Demokratieverständnis nicht besonders viel mit Demokratie zu tun, denn insgeheim habt Ihr ein grosses Stück Freiheit aufgegeben, wenn auch augenscheinlich nur indirekt oder besser formuliert, für Eure Interessen. Und diese ganzen absurden Studien wegen der Körperverletzung (s. Anzeige Alzkanzler Helmut Schmidt) sind so etwas von absurd, dass es wirklich lachhaft und zugleich beschämend ist. Wenn dem wirklich so wäre, müßte diese Droge "Tabak" unter das Drogengesetz fallen und komplett in Deutschland auf dem Index stehen und verboten werden. Die Tabakindustrie ist doch nun wirklich im Vergleich zur Alkoholindustrie genug gehandikapt, bspw. das Werbeverbot im TV ist doch schon eine erhebliche Einschränkung. Wie fühlt sich wohl ein "trockener" Alkoholiker, der tagtäglich die Bierwerbung sieht und dabei zuschauen muss, wie sich die Leute gerade ein frisch Gezapftes runter spült? Weiß vielleicht jemand, von welcher Doge mehr Leute erkranken oder gar sterben, vom Alkohol oder vom Tabak? Also, ich hoffe und denke, dass es zwar noch reichlich Urteile und Diskussionen über das Rauchverbot geben wird und dass dieses Verbot wirklich kippt. Erst denken, dann handeln, liebe Politiker. Aber das ist gar nicht so einfach. Und wie bereits geschrieben, sollte das Gesetz weiter kippen... das ist doch die Geschäftsidee für alle überzeugten Nichtraucher, macht Nichtraucherkneipen auf, am besten gründet Systemgastronomische Betriebe, die rennen und bringen super starken Umsatz... bei den vielen Nichtrauchern, die das begrüßen. In Rheinland Pfalz könnt Ihr ja schon mal starten! Viel Erfolg, sagt am besten mal gleich Bescheid, wo, ich setze dann gleich direkt daneben eine Raucherkneipe :)
Ein Gericht hat erstmals das Rauchverbot aufgehoben.
Gaststätten gestoppt. In kleinen Eckkneipen darf erst mal weiter
geraucht werden.
In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss ordneten die Koblenzer
Richter per einstweiliger Anordnung an, dass in Kneipen, die über nur
einen Gastraum verfügen, zunächst weiter geraucht werden darf.
Voraussetzung sei, dass das Lokal vom Inhaber selbst geführt und für
jedermann sichtbar als Raucherlokal gekennzeichnet werde.
Eine endgültige Entscheidung will das Verfassungsgericht im
Hauptsacheverfahren treffen. Bei den einstweiligen Anordnungen handele
es sich nicht um eine Vorentscheidung, betonte das Gericht. Das
Rauchverbot in Gaststätten und anderen öffentlichen Räumen sollte in
Rheinland-Pfalz am kommenden Freitag in Kraft treten. Es sieht bislang
nur Ausnahmen für Gaststätten vor, die einen separaten Raucherraum
ausweisen können. Gegen das Gesetz hatten unter anderen fünf Wirte von
kleinen Lokalen mit nur einem Gastraum geklagt.
Richter: Existenz der Wirte bedroht
Die Koblenzer Richter
erklärten, trete das Rauchverbot in Kraft, drohe den Inhabern von
Eckkneipen in kurzer Zeit die Vernichtung ihrer beruflichen Existenz,
da ihre Kundschaft zu 80 Prozent aus Rauchern bestehe. Den Wirten sei
daher nicht zumutbar, bis zur Entscheidung des Gerichts in der
Hauptsache zu warten. Dagegen sei es Familien mit Kindern, Jugendlichen
und Menschen mit Atemwegserkrankungen zumutbar, mit der momentanen
Situation zunächst zu leben. Denn sie zählten nicht zu den typischen
Gästen kleiner, aus nur einem Raum bestehender Gaststätten.
Kippt das Rauchverbot in Berlins Eckkneipen?
Das Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz hat das Rauchen in Kneipen
erlaubt, die nur einen Raum haben und in denen nur der Wirt bedient. Weil
das Richter die Berufsfreiheit und das Recht auf Eigentum verletzt sahen,
könnte das Urteil auch Auswirkungen auf Berlin haben. In der Hauptstadt will
der Senat aber nicht handeln, noch nicht. „Wenn es eine solche
Gerichtsentscheidung auch in Berlin geben sollte, dann werden wir
entscheiden, wie es weiter geht“, sagte eine Sprecherin der
Gesundheitsverwaltung. In Berlin gibt es zumindest eine Klage gegen das
Rauchverbot.
In Rheinland-Pfalz errangen nun erstmals Gastwirte
vor Gericht einen Erfolg gegen das Rauchverbot. Nach einer Eilentscheidung
des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs darf in dem Bundesland in
kleinen Gaststätten mit nur einem Schankraum vorerst weiter geraucht werden.
Das teilte das Gericht am Dienstag in Koblenz mit. Die Beschwerdeführer,
fünf Wirte, hätten nachvollziehbar dargelegt, dass das Gesetz ihre
berufliche Existenz gefährden könne (Az: VGH A 32/07). Die endgültige
Entscheidung fällt aber erst später in einem Hauptsacheverfahren. Die
übrigen Vorschriften des rheinland- pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes
können wie vorgesehen an diesem Freitag in Kraft treten.
Lizenz zum Rauchen zur inhabergeführte Kneipen
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Gaststätten nur noch in
abgetrennten Räumen geraucht werden darf, die nicht größer als der
Hauptgastraum sind. Diese Regelung setzte das Gericht nun für kleine,
inhabergeführte Kneipen ohne Beschäftigte bis zur endgültigen Entscheidung
aus. Diese Gaststätten müssen aber am Eingang deutlich sichtbar auf eine
Raucherlaubnis hinweisen.
Das Gericht gab damit den Kneipenbetreibern recht, die kein abgetrenntes
Zimmer für Raucher zur Verfügung stellen können. Das Rauchverbot
beeinträchtige sie tendenziell stärker als die Besitzer von Gaststätten, die
Raucherräume einrichten könnten, erklärten die Richter. Ob diese
„wirtschaftlich voraussichtlich gravierende Ungleichbehandlung“
gerechtfertigt sei, will das Gericht im Hauptsacheverfahren klären.
Gegen das Rauchverbot hatten fünf Gastronomen und ein Raucher Beschwerde
beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Gastronomen argumentieren, das
Gesetz verletze ihre Berufsfreiheit und ihr Eigentumsrecht. Es sei mit
deutlichen Umsatzeinbußen zu rechnen. Denn mindestens 80 Prozent der
Stammkunden seien Raucher.
Dagegen lehnten die Richter den Antrag des Rauchers, das Inkrafttreten des
Gesetzes zu verschieben, ab. Der Mann sieht durch das Rauchverbot sein Recht
auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt. Für ihn seien aber im
Gegensatz zu den Gastronomen keine besonders schweren Nachteile, die
möglicherweise nicht wieder gut zu machen seien, zu erwarten, erklärten die
Richter.
Die Verfassungshüter betonten, dass mit der jetzt veröffentlichten
Entscheidung keine Aussage darüber verbunden ist, ob die
Verfassungsbeschwerden letztlich Erfolg haben. Einen Termin für das
Hauptsacheverfahren gibt es noch nicht.
Siebzehn Klagen anhängig
Bislang wurden bei den Landesverfassungsgerichten siebzehn Klagen gegen die
Nichtraucherschutzgesetze eingereicht, wie eine Umfrage der Deutschen
Presse-Agentur dpa ergeben hatte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
hatte im Januar erstmals einen Eilantrag eines Rauchers abgelehnt, der gegen
das hessische Rauchverbot klagt. Dem Kläger würden keine Nachteile
entstehen, wenn er auf das Hauptverfahren warten müsse, lautete die
Begründung. Der hessische Staatsgerichtshof lehnte eine Klage von zwölf
Kneipenbesitzern ab, weil sie keine Nachteile durch das Gesetz belegen
konnten.
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Dienstag, 29.01.2008
Wie benehme ich mich jetzt als Raucher(in) richtig?
ihrem "Laster" zu frönen. Gesetzliche Regelungen, Benimm-Empfehlungen
und eine wachsende Nichtraucherfront schränken ihren "Rauchraum"
zunehmend ein. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme lässt sich jedoch das
Zusammenleben beider Seiten erleichtern.
Die wichtigsten Punkte der Raucher-Etikette (Raucher Knigge):
1. In geschlossenen Räumen wird generell nicht mehr geraucht. Dies gilt
auch für Bewirtungen in Vereinen/Vereinsgaststätten und ähnlichen
öffentlichen Einrichtungen. Hier zeigt sich übrigens, wer auch seine
rauchenden Gäste wertschätzt: mit Wolldecken, Westen, beheizten
Sitzkissen, nett beleuchteten Stehaschern und Schildern wie: "Wir
freuen uns auf unsere rauchenden Gäste in unserem Outdoor-Pavillon!"
2. Wo keine Aschenbecher stehen, darf nicht geraucht werden.
3. In vielen Autos sind noch Aschenbecher eingebaut – hier hat der
Besitzer des Wagens das letzte Wort. Chauffieren Sie selbst einen
Raucher, halten Sie ab und zu an, damit Ihr Gast nicht "verschmachtet".
4. Zigarettenasche und -kippen gehören nicht auf Teller. Aschenbecher
sind nur für Asche, Kippen und Streichhölzer da und sollten regelmäßig
gesäubert werden.
5. Bei einem Essen zwischen den Gängen zu rauchen, war schon immer
verpönt" Doch wer es absolut nicht lassen kann, sollte sich diskret
zurückziehen. Man muss nicht sagen, wo man hingeht, kurz um
Entschuldigung bitten reicht. Aber bitte erst aufstehen, wenn alle mit
dem Essen eines Gangs fertig sind und die Teller abgeräumt werden.
Schnelles Wiederkommen versteht sich von selbst.
6. Sind die Nichtraucher am Tisch in der Unterzahl, vorher absprechen,
wer wann seine Sucht befriedigt – auf keinen Fall einen allein sitzen
lassen.
7. Vor Rückkehr zu den Nichtrauchern möglichst Hände waschen und für frischen Atem sorgen.
8. Findet das Essen im privaten Rahmen statt, höflich fragen, ob man
rauchen darf. Selbstverständlich wird auch gewartet, bis die Gäste am
Nachbartisch mit Essen fertig sind. Notfalls bittet man vorher um deren
Einverständnis. Gastgeber sollten schon bei der Einladung auf das
"Rauchverhalten" hinweisen. Wird man vor die Haustür verbannt, nicht
auf den Boden oder in Blumenkübel aschen! Das ist ein absolutes
"no-go", egal ob vor einer Privat- oder Restaurant-Tür. Schaffen Sie
sich als Raucher einen Taschenaschenbecher an. Wer eine "rauchfreie"
Einladung absagt, sollte sich vergegenwärtigen, welches Signal er damit
sendet: Rauchen ist mir wichtiger als das gemeinsame Erlebnis.
9. Ist ein rauchender Kunde bei einem Nichtraucher zu Gast, sollte für
den Notfall immer ein Aschenbecher hervorgezaubert werden können. Bevor
der Geschäftsabschluss an Entzugserscheinungen scheitert, sollte der
Kunde rauchen dürfen. Ist bekannt, dass der Kunde raucht, kann die
Verhandlung in einem Raum geführt werden, in dem sonst auch geraucht
werden darf.
10. Wird in einem (rauchfreien) Restaurant der Aperitif am Tisch
eingenommen und rauchende Mitesser möchte nochmals zur Zigarette
greifen, ist die Frage nach dem geeigneten Ort dafür an das
Servicepersonal obligatorisch. Die Servicekraft wird gegebenenfalls das
angetrunkene Glas für den Gast tragen und auch zurück bringen.
11. Beim Rauchen im Freien vor Hotels, Restaurants, Bars etc. unbedingt
darauf achten sich nicht zu laut zu unterhalten, damit Anwohner, vor
allem zu später Stunde, nicht gestört werden.
Raucherclubs und Zutrittskarten
Es heißt ja nicht Rauchverbotsgesetz!
Raucherclubs und Zutrittskarten: Bayerische Wirte widersetzen sich mit Tricks dem Rauchverbot.Bayerische Wirte wehren sich trickreich gegen das neue Rauchverbot in Gaststätten.
Viele setzen dabei auf die Einrichtung von Raucherclubs. Sie versuchen
damit eine Gesetzeslücke zu nutzen, wonach in geschlossenen
Gesellschaften das Rauchen weiter erlaubt ist. Um sicherzustellen, dass
nur Mitglieder in den Raucherclub kommen, werden elektronische
Zugangssysteme installiert, für die ein spezieller Mitgliederausweis
benötigt wird.
"Die Nachfrage ist im Moment rapide steigend",
sagt Michael Maresch, der solche Zugangsgeräte vertreibt. 20 Anlagen
seien schon rausgegangen. 50 weitere Anfragen lägen ihm bereits vor. In
München war die Bar Centrale Vorreiter. Das neuste Modell hat jetzt das
Fischerstüberl in der Lindwurmstraße. Auch die Wirte des Pilspub Malu
in Ingolstadt und der Webers Sportsbar in Feucht bei Nürnberg wollen
diese Möglichkeit nutzen, das Rauchen weiterhin zu ermöglichen.
Gastmitglieder im Verein
Eine andere Rauchernische hat sich das mexikanische Restaurant Joe
Penas in Augsburg und München gesucht. Es gründete einen eigenen Verein
zur Pflege amerikanischer und mexikanischer Gastronomiekultur.
Die
Mitgliedschaft ist Bedingung für den Aufenthalt in der Gaststätte. Auch
der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur hat ein eigenes
Modell entwickelt. Dabei wird der Wirt Vollmitglied des Vereins, die
Raucher treten als Gastmitglieder in den Verein ein.
Ein Abend
in der bayerischen oder mexikanischen Kneipe wird somit zur
Vereinssitzung der Mitglieder. Dass eine solche Vereinssitzung eine
geschlossene Gesellschaft darstellt, bei der nach dem neuen Gesetz
weiterhin geraucht werden darf, ließ der Verein zum Erhalt der
bayerischen Wirtshauskultur von einer Münchner Rechtanwaltskanzlei
juristisch überprüfen, wie Vereinssprecher Ulrich Lang sagte.
Laufkundschaft muss draußen bleiben
Ob Vereins- oder Clubgründung - die Aufsichtsbehörden stellen
bestimmte Bedingungen: Es muss sichergestellt werden, dass es eine
feste Mitgliederstruktur gibt, damit man von einer geschlossenen
Gesellschaft sprechen kann. Außerdem müsse kontrolliert werden, dass
nur Mitglieder in die Gaststätte gelangen und die Öffentlichkeit
ausgeschlossen wird, betonte Stadtsprecher Christopher Habl in München.
Eine spezielle Form der geschlossenen Gesellschaft findet man im
Valentinsstüberl in München. Am Fenster der Kneipe teilt ein Plakat
mit: "Das Valentinsstüberl schließt zum 9. Februar." Das gelte
allerdings "nur für die Laufkundschaft", sagte der Wirt Jan Oltznauer.
"Die Jungs, die uns am Herzen liegen, sollen weiterhin bei uns drinnen rauchen dürfen, und nicht auf der Straße stehen müssen." Deshalb verschließen die Besitzer die Kneipe für die Öffentlichkeit.
Hinein
kommen nur die Gäste, die einen Schlüssel fürs Stüberl besitzen. Ein
Schlüssel kostet zehn Euro. Oltznauer weiß zwar, dass "diese Form der
geschlossenen Gesellschaft sehr wackelig ist", aber den Versuch sei es
wert.
Offenen Widerstand gegen das Rauchverbot leistet Wirt
Jochen Dobry nicht. Am Eingang seiner Gaststätte "Beim Dobry" in
Germering hängt ein großes Plakat "Dies ist ein Raucherlokal - Aktives
wie auch passives Rauchen gefährdet ihre Gesundheit". Er argumentiert:
Mit der Warnung vor der Gefahr innerhalb des Lokals schütze er ja die Nichtraucher.
"Ich hab das neue Gesetz halt so verstanden. Schließlich heißt es ja
auch nicht Rauchverbots-, sondern Nichtraucherschutzgesetz."
Rauchverbot: Sieben Gastwirte müssen zahlen
Heilbronn - Drei Bußgeldverfahren gegen rauchende Kneipengäste,
sieben gebührenpflichtige Anordnungen gegen Gastwirte in der Stadt: Das
ist die Bilanz, die das Heilbronner Ordnungsamt rund sechs Monate nach
Einführung des Rauchverbots in Gaststätten zieht.
„Im Großen und Ganzen“ werde das Rauchverbot eingehalten, fasst
Ordnungsamtsleiter Bernd Werner zusammen und verweist auf insgesamt 572
Gaststättenbetriebe in Heilbronn. Während man am Anfang relativ viele
Hinweise auf Verstöße erhalten habe, seien diese heute „eher die
Ausnahme“.
150 Euro Dennoch gibt es hartnäckige Rauchverbot-Ignorierer
in der Stadt. 45 ermahnende Schreiben hat die Behörde an Gastwirte
verschickt und auf die Gesetzesvorgaben hingewiesen. 36 Betriebe wurden
nach erneuten Hinweisen auf Verstöße kontrolliert. In sieben Fällen
versandte die Behörde eine gebührenpflichtige Anordnung mit dem Zwang,
alle Aschenbecher zu entfernen und rauchende Gäste sofort zum
Ausdrücken der Zigarette aufzufordern. Kosten für den Gastwirt: 150
Euro Verwaltungsgebühr.
Kritische Fälle Gesetzliche Unschärfen bleiben ein Problem.
Die klaren Fälle „gehen wir an“, sagt Werner, in strittigen Bereichen
warte man auf Handlungsvorgaben des Wirtschaftsministeriums. Die
Diskussion um Lüftungsanlagen und Raucherräume in Diskotheken spricht
Werner an. Bis Februar will die Stuttgarter Behörde einen Katalog für
kritische Fälle erstellen.
Gerade Disco-Betreiber, denen das Gesetz getrennte Raucherräume
strikt verbietet, haben „heftige Probleme“ mit Umsatzrückgängen, sagt
Dehoga-Kreisgeschäftsführer Hugo Kurz. Für ihn ist nicht
nachvollziehbar, warum man die Raucher hier „auf die Straße schickt“.
Und: Die Frage, was ein Haupt- und was ein Nebenraum einer Gaststätte
sei, „müssen die Wirte selbst entscheiden können“, fordert er. Laut
Gesetz darf nur in Nebenräumen geraucht werden. Kurz: „Was ist, wenn 90
Prozent der Gäste Raucher sind?“
Gehandelt hat Caipirinha-Betreiber Matthias Blümel. Erst baute er
ein Außenzelt für Raucher auf, jetzt sollen Glaswände Raucher und
Nichtraucher innen trennen. Blümel will nicht erst Gesetzesänderungen
abwarten. Seine Einbußen? Rund 30 Prozent. „Die Leute rennen dahin, wo
geraucht werden darf.“
Alkoholisierte Raucher schlagen Wirt
das Rauchverbot in Gaststätten zur Wehr gesetzt. Nachdem die beiden 22
und 24 Jahre alten Männer eine Zigarette angezündet hatten und vom
Wirtsehepaar auf das Rauchverbot aufmerksam gemacht wurden, schlugen
sie um sich.
Die Täter waren mit mehr als 1,9 Promille stark alkoholisiert. Nach der
Blutentnahme mussten die mutmaßlichen Schläger den Rest der Nacht im
Polizeigewahrsam verbringen.